Der „Kirchenflieger“ aus Limbach-Oberfrohna, der mit seinem spektakulären Unfall im Dach einer Kirche bundesweit für Schlagzeilen sorgte, kommt mit einer Geldstrafe über 90 Tagessätze davon.
Das Amtsgericht Hohenstein-Ernstthal hat einen entsprechenden Strafbefehl erlassen, teilte Direktor Günter Elfmann am Dienstag mit. Akzeptiert der „Kirchenflieger“ diese Strafe, ist die Angelegenheit damit straf- und verkehrsrechtlich erledigt.
Die Behörde folgte mit dem Strafbefehl dem Antrag der Staatsanwaltschaft Zwickau.
Ein Tagessatz entspreche etwa einem Dreißigstel des Nettomonatsgehalts eines Angeklagten. Dem 23-Jährigen werde zudem die Fahrerlaubnis für weitere acht Monate entzogen.